Vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung*:
Wir klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung – und du bist dabei!
In einer gemeinsamen Pressekonferenz anlässlich des Inkrafttretens der anlasslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten haben der österreichische Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) und der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser eine gemeinsame Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof vorgestellt. Jeder kann sich dieser Beschwerde anschließen. Mit Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung am 1.4.2012 werden ohne jeglichen Verdacht Daten von jedem Telefonat gespeichert: wer von wo wann wen anruft. Dasselbe gilt für jede SMS oder E-Mail, die geschrieben wird und jede Verbindung mit dem Internet. Dadurch lassen sich sowohl Bewegungsprofile als auch detaillierte soziale Verbindungen von Einzelpersonen und Gruppen erstellen. Kritiker sehen darin einen schweren, nicht mit der Verfassung zu vereinbarenden Grundrechtseingriff.
Ab dem 1. April wird es nun endlich auch die Möglichkeit geben, eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof einzureichen. In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Albert Steinhauser angekündigt, genau das zu tun. Die Beschwerde richtet sich gegen den unmittelbaren Eingriff der Vorratsdatenspeicherung in die Privatsphäre aller Menschen in Österreich.
“Schon allein die Tatsache, dass gespeichert wird, mit wem ich kommuniziere, gefährdet meine Grundrechte” erklärt Christof Tschohl vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, der die juristische Ausarbeitung der Beschwerde übernommen hat.
“Die Vorratsdatenspeicherung betrifft alle Menschen, die in Österreich per Telefon, Mobiltelefon und Internet kommunizieren” meint Andreas Krisch vom AKVorrat, deshalb habe man sich entschieden, die Beschwerde als Sammelbeschwerde zu führen.
Um daran teilzunehmen ist es nur nötig, eine Vollmacht auf der Webseite
http://www.verfassungsklage.at
auszufüllen, zu unterschreiben und bis spätestens 18. Mai 2012
an den AKVorrat zu schicken. “Auf diesem Weg kann jeder Einzelne dem Verfassungsgerichtshof zeigen, dass dieses Thema wichtig ist,” so Krisch weiter. Ab sofort kann die Klage unterstützt werden – Risiken bestehen für die Mitkläger keine. Die Verfassungsbeschwerde ist ein weiterer Baustein in einer Reihe von Aktionen, die gegen die Vorratsdatenspeicherung gesetzt werden.
Am Samstag, den 31.3., wird in vier Landeshauptstädten die Privatsphäre in einem Trauerzug verabschiedet und auf
läuft weiterhin die erfolgreiche Bürgerinitiative zur Abschaffung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Diese wurde schon mehr als 80.000 Mal unterzeichnet.
Rückfragehinweis: Andreas Krisch, Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
email: info@akvorrat.at
Phone: +43 1 4805025-11
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* mit stilistischen Änderungen durch den Autor (genderideologische Formen, Absätze) und Einfügung des Datums des Endes der Einsendefrist für die Klagevollmacht