Archive for January, 2010

Der penetrante homoerotische Exhibitionismus ist hinzunehmen, basta!

Mal abgesehen davon, dass ich nicht sehe

… schreibe ich trotzdem:

Philipp Gut verbrämt seine Ablehnung von Homosexualität

Einer der Volksprediger des gehorsamen  Befolgens des dringenden Ethikrates des anthropophoben Zeitgeistes hat unter mehr als 400 beipflichtbewußten Dankschreiben für die plumpe demagogische Gefälligkeit, mit der er sie gegen die Gefahr der Infektion mit abweichenden ideologischen Viren impft, auch folgenden Kommentar als Reaktion geerntet.

69.

Ich bin selbst schwul und mich stört das Rumgetucke und Szenegetratsche meiner vermeitlich Gleichgesinnten, die irgendwo in den 90ern stehen geblieben sind. Ja der „Lifestyle”, Coolness in Kombination mit Gayness geht mir auf total den Keks! Wir schreiben dieses Jahr 40 Jahre Stonewall und auf den CSDs finden keine Erinnerungen statt, nur Brüste, Muskeln, Sekt, Party. Wo bleibt die Erinnerung an Stonewall, die Erinnerung an Aufruhr und Aufstand gegen die Polizei? Wo bleibt die Erinnerung an Sexualforscher, wie z.B. Magnus Hirschfeld oder Kinsey? Die CSDs werden nicht nur immer kommerzieller, sie werden unpolitischer, populistischer, niveauloser und sexistischer! Damit nicht genug: Ständig wird man auf dem CSD als schwuler Mann sexuell belästigt, bis hin zur strafbaren Nötigung, vor allem von älteren Männern, die junge schwule Jungs (Minderjährige!) für Freiwild und Frischfleisch halten! Überhaupt werden junge schwule Jungs in Homokreisen ständig ausgegrenzt, nicht nur weil man sie für „zu jung” verkauft, sondern weil gerade ältere Männer glauben, junge schwule Jungs seien nur Abspritzmaschinen, dabei sehen sich viee nur nach Liebe und Beziehung, wie jeder Jugendliche! Das Wort „Liebe” habe ich schon lange nicht mehr in schwulen Kreisen gehört, immer nur Ficken, Blasen und Stöhnen! In Schwimmbädern geht der Sexismus weiter, ich wurde schon so häufig angemacht, nirgendwo kann man als schwuler junger Mann oder Jugendlicher in Ruhe schwimmen, ohne von schwulen, fetten Männern beglotzt und begafft zu werden! Klar gibt’s das auch unter Heteros, da gibt’s Streitigkeiten über Sexisten, Machos und Schlampen! Stellt euch mal n Hetero-CSD vor, überall Titten, Machos und Hetero-Männer, die mit ihren Schwänzen wedeln. Feministinnen und Grüne würden auf die Barrikaden gehen! Schwule dürfen das, so wird Nötigung und damit Strafbarkeit salonfähig gemacht, indem man Sexismus und Machokultur, Tuckenhaftigkeit und Coolness zum Lifestyle erklärt, der mit Homosexualität NICHTS zu tun hat, sondern viel mit elitärer Besser- und Wichtigtuerei! Im Übrigen sollen Schwule mal sich an ihre eigene Nase fassen. Sie reden die ganze Zeit davon, dass sie ja wegen ihrerm Sexismus diskriminiert werden, selber diskriminieren sie aber Migranten pauschal als Täter und grenzen somit schwule Türken z.B. aus. Schwule greifen Heterosexuelle als „verklemmt” und „spießig” an und junge Schwule gelten häufig als fickwilliges Frischfleisch und nirgendwo darf über diese Missstände geredet werden, weil sofort alle „Diskriminierung” brüllen, womit sich die homosexuelle Szene als diskurs- und diskutierunfähig zeigt! Der Text von Gut ist schlecht, gut, aber er greift eine Thematik auf, die wichtig und richtig ist: Schwule sind nicht die besseren Menschen, nur weil sie schwul sind. Gut öffnet Türe und Tore für Kritik am schwulen Lifestyle. In einer freiheitlichen Gesellschaft muss die Homo-Szene den Diskurs wagen, statt sich ständig nur als Opfer zu präsentieren!

Anthony17 — 19. Oktober 2009, 7:31  #

Boah, das liegt mir seit Jahren auf der Zunge, seit ich diesen CSD-Rummel verfolge, und konnte es nie so formulieren. Sosehr ich Niggemeiers Ausführungen zustimme weil Gut’s Schreibe katastrophal ist, sosehr stimme ich Ihrer Meinungsäusserung zu. Ich bin der Meinung, dass sie zumindest einen Teil der Beweggründe Herrn Gut’s sind solche Artikel zu verfassen.

Haarspalter — 19. Oktober 2009, 8:21  #

Lieber Antony, ich muss Dir, wenn auch nicht in vollem Umfang zustimmen. Sicher sind diese Schwanzfixierten gerade für junge Schwule ein Problem, jedoch sehe ich das nicht nur so. Denn die so genannte „Community” ist keine wirkliche. Da gibt es nämlich auch Schwule, die nicht mit Geld um sich werfen können, nicht in Saunen und Clubs gehen können und deshalb ausgegrenzt werden. Und es gibt auch Schwule, die das magische Alter von 30! überschritten haben, sich aber auch nur nach Liebe sehnen und trotzdem aufgrund ihres Alters, nicht etwa wegen ihrem Charakter, diffamiert und ausgegrenzt werden. Ich selbst bin ein Meider der Szene geworden, allein aus den Gründen, die Du geschildert hast. Ausserdem bin ich nicht in der finanziellen Lage, mir das leisten zu können.
Andererseits: Es fällt auch auf, das in den Foren, zum Beispiel gayromeo.com, immer wieder Junge Schwule zu finden sind, die sich als Fickmaschinen gerasde älteren Schwulen geradezu aufdrängen und dann auch gezielt nach Bareback suchen. Es ist also nicht nur so, das die so genannten „Opas”, zu denen ganz offen wohl jeder zählt, der über 30! ist, nur mit ihrem Schwanz denken sondern eben auch junge Schwule.

Nun, ich weiß nun auch nicht, woher Du kommst und in wie weit es in deiner Gegend ein Schwulenzentrum gibt und/oder eine Schwule Jugendgruppe, denn in den einschlägigen Foren im Internet denken die meisten nur mit ihrem schwanz. Ich habe auch ein Profil bei gayromeo, allerdings eines, in dem explizit steht, das ich verheiratet bin, trotzdem werde ich immer wieder angebaggert.

Falls Du interesse hast, weiterhin mit mir über das Thema zu diskutieren, schreib mir einfach ne Mail.

Lutz — 19. Oktober 2009, 8:35  #

Es soll ja Menschen geben, die nicht auf Anhieb einfach klar kommen mit ihrer Homosexualität. Jugendliche etwa, die sich ihrer Identität nicht sicher sind, oder religiöse Menschen, die das Gefühl haben, Gott finde es nicht gut, oder sonst irgendetwas sei nicht gut an ihrer Homoxesualität. Sie sind gut beraten, über ihre Probleme mit Leuten zu sprechen, die helfen können, so wie jeder andere, der Probleme mit irgendwas hat. Therapeuten zum Beispiel. Auf dem christlichen Sektor gibt es da u.a. auch solche Therapeuten. Sie wollen den Menschen helfen, klarzukommen mit ihrer Homosexualität oder andere Wege zu finden. Auf einem Jugendfestival, auf dem es 350 Seminare gab, von Bewerbungshilfen über Sport- oder Tanzseminaren etc. gab es auch eines, das sich mit dem Thema Homosexualität befasste. Nichts Schlimmes, sollte man denken, aber eine rieisige Maschinerie lief an, Homosexuelle im ganzen Land machten sich auf, einen Kreuzzug gegen das gesamte Festival zu starten. Das gesamte Festival sollte abgesagt werden (obwohl die Anbieter des besagten Seminares es bereits längst abgesagt hatten), alle Teilnehmer des Festivals wurden zu Irrsinnigen erklärt, die Veranstalter werden bis auf den heutigen Tag als Hassprediger verunglimpft und auf jeder Veranstaltung, auf der sie seit dem auftreten, mit Demonstrationen empfangen. Angebote zum Dialog und zum Aufklären von Missverständnissen wurden und werden rigoros, dogmatisch, teilweise fanatisch, abgelehnt. Den Namen des Festivals damals (Christival) versuchten die Schwulen in ein Synonym für Schwulenhass zu verwandeln. Angesichts dessen erscheint vieles von dem, was Gut schreibt, inzwischen gar nicht so abwegig.

jojo — 19. Oktober 2009, 10:01

Ja, ich habe auch ein Problem mit dem CSD. Vermarktungstechnisch zu sehr auf große Institutionen eingegangen. Und wie kommt es dazu, dass es auch dort sexualisiert zugeht? Läßt die Gesellschaft eine entsexualisierten Protest der LBST zu?
Warum viele (natürlich nicht alle) der Leute, die beim CSD mitgehen sich SO aufführen, war die Frage, nämlich auch dann wenn es nciht repräsentativ ist?! Viele, das weiß ich aus Gesprächen fühlen sich dazu genötigt: Erstens mit zu gehen, und zweitens, dies wie einen sexualisierten Karneval ablaufen zu lassen.
Erstens wird man von Freunden gezwungen, weil der CSD die einzige GROßE Projektionsfläche für LBST-Belange ist (was natürlich auch ein Fehler der Gesellschaft ist). Das zweite Problem ist wiederum, dass die meisten LBST nur akzeptiert werden, wenn sie sich klischee-rollenmäßig Verhalten. Ich fange an auf der Fernsehrebene: Hella von Sinnen gibt seit Jahren die ‚butch’, wie man sie gar nicht besser/schlechter geben kann, Thomas Herrmans spielt den Disco-Schwulen, Dirk Bach kichert mittlerweile immer mehr, als wär er eine Figur von Martin Reinl ;) etc.
Schwule Männer werden von der Gesellschaft überhaupt nur dann akzeptiert, wenn sie die ‚Tunte’ geben, oder den obermännlichen Allespenetrierer (vgl. dazu auch die Sendung ‚Queer as Folk’).
Lesben müssen ‚butch’ oder ‚femme’ sein, alles andere passt einfach nicht.
Wie weit andere Mechanismen gehen zeigt sich ja an Fällen in den USA, wo Lehrer angezeigt und gefeuert worden waren, weil sie sich nicht so verhalten haben und ihr ‚coming-out’ nicht gefeiert haben. Man machte ihnen den Vorwurf die Umgebenden (andree Lehrer, die Kinder) somit getäuscht zu haben. Ich verweise zu guter letzt für jeden, der sich mit diesen Mechanismen auseinandersetzen möchte auf die Veröffentlichungen von Andreas Kraß. (wenn ich darf).

lawrence — 19. Oktober 2009, 10:17

Wer nicht den Artikel lesen will, kann sich die plumpe Demagogie des konformierten Tugendwächters an diesem Beispiel vorführen lassen:

Früher war es ein Tabu Homosexuell zu sein, heute ist es ein Tabu seine Meinung über Homosexualität zu äussern. Fragt sich was schlimmer ist.

Harald Eisenmann — 19. Oktober 2009, 14:33

@Harald Eisenmann: Was ist denn Ihre (oder Philipp Guts) „Meinung über Homosexualität”? Haben Sie auch eine Meinung zum Schwarzsein von Menschen oder zur Erdanziehungskraft?

Stefan Niggemeier — 19. Oktober 2009, 14:43

Man muß allerdings befürchten, daß er so begriffstutzig ist, wie er sich gibt und nicht nur ein billiger Demagoge aus der gleichen unteren Schublade wie der Welt-Autor Gut. Andererseits ist das nur eine scheinbare Dichotomie. Das Sichblödstellen an der Oberfläche aus bewußter Strategie und das tatsächlich zu blöd Sein folgen dem gleichen Prinzip, nur produziert man Letzteres auf einer strategisch unbewußt gehaltenen Ebene.

Nur zur Sicherheit, falls das jemand liest, der nur soweit eingelullt ist, daß er froh ist, wenn einer ihm was zeigt, von dem er nachher denkt: “Ach ja, stimmt. Komisch, daß es mir nicht gleich aufgefallen ist!”:

Der primitive rhetorische Trick von Niggermeier und unzähligen anderen aus der Klasse der tapferen selbstherrlichen Konformisten mit der opportunistischen logischen Diskriminationsschwäche besteht im Zumuten und Voraussetzen eines sogenannten logischen Kategorienfehlers:

Sogenannte Homosexualität fiele nur dann in dieselbe Kategorie wie schwarze Hautfarbe, wenn sie eine genetisch bedingte phänotypische Variante, aber gleich physiologisch funktionale  Art  Sexualität wäre. Der Vergleich der Sinnlosigkeit, dazu “eine Meinung” zu haben, setzt also die Zustimmung zur Theorie der genetischen Bedingtheit des Homoerotischen voraus und zusätzlich die Leugnung oder Nichtbeachtung ihrer organisch funktionellen und generativ (also nicht bloß erotisch) sexuellen Dysfunktionalität.

Natürlich gilt beides schon für den modischen Trick der Gleichkategorisierung von Homoerotik bzw. Homophilie und Heterosexualität mit dem falschen Begriff Homosexualität.

Die erlebte Dissoziation des Zieles des erotischen Begehrens von dem der organisch bedingten prokreativ sexuellen Funktion  ist per se dysfunktional, also eine Funktionsstörung, die, wenn man den derzeitigen (üblen, aber normierten) Gebrauch des Vokabulars aus der Medizin und Psychologie so anwendet wie bei allen anderen Dissoziationen auch, als eine “psychische Krankheit” bzw. eine “Persönlichkeitsstörung” oder “psycho-sexuelle Dissoziationsstörung” u.Ä. zu bezeichnen wäre.

Oder wie vor dem Zeitpunkt, als die politische Lobby der Homophilen die APA (American Association of Psychiatrists) solang unter Druck gesetzt hat, bis sie per Abstimmungsmehrheit (!) – als singuläre Vorgehensweise in ihrer Geschichte – die “Homosexualität” aus der Liste der psychiatrischen Diagnosen (DSM-IV) gestrichen hat, als “sexuelle Perversion”. Als eine in der Liste derer, die auch Fetischismus, Sadismus, Masochismus, Sodomie, Nekrophilie und Pädophilie beinhaltete.

Genauso wie die erst in jüngster Zeit so benannte “Pädosexualität”, die man zum größten Teil noch immer als Pädophilie bezeichnet, um ganz sicher zu stellen, daß die Hörer und Leser sie eben nicht für eine naturgegebene normale Variante von sogenannter sexueller Orientierung, einem schicksalhaft eigen und somit persönlich und gesellschaftlich zu akzeptieren und rechtlich mit Heterosexualität und Homosexualität gleichzustellen betrachten.

(Zumindest noch nicht, da z. B. Volker Beck von den deutschen “Grünen” diese normative und politische Entwicklung schon vor längerer Zeit als Ziel dargestellt hat.)

Noch billiger und dämlicher gibt es der Blogautor mit der kategorialen Gleichsetzung von “Homosexualität” mit der Gravitation; hier hätte er extreme Über- oder Untergewichtigkeit anführen müssen, um die logische Kategorie halbwegs vertretbar zu treffen.

Eine Leistung an selektiver Selbstwahrnehmung von beachtlicher Dimension ist aber in dieser wie in sonstigen progressivistischen Hetzereien gegen Widersprecher, daß sie ausblenden, wie austauschbar ihre übliche üble Demagogie mit der der jeweils Attackierten ist.

Terrorprätention, Teil 2

“Der Standard” schreibt heute:

Terrorismus-Gesetz: Rechtsanwälte sehen bedenkliche Entwicklung

Wien – Das vom Justizministerium erarbeitete “Terrorismuspräventionsgesetz” stößt auch beim Österreichischen Rechtsanwaltskammertag auf heftige Ablehnung. ÖRAK-Präsident Gerhard Benn-Ibler kritisierte am Sonntag vor allem die beabsichtigte Erweiterung des Katalogs terroristischer Straftaten. “Rechtsstaatliche Grundsätze werden unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung abermals über Bord geworfen”[Hervorheb. vom Autor], so Benn-Ibler.

Das “Terrorismuspräventionsgesetz” sieht vor, künftig auch die Aufforderung zu terroristischen Straftaten sowie deren “Gutheißung” unter Strafe zu stellen. “Dadurch werden sowohl der politische Diskurs über die Sinnhaftigkeit einzelner Straftatbestände als auch Aspekte gesellschaftlicher Wirklichkeit, wie etwa Tierschutzaktivitäten, kriminalisiert”, warnt Benn-Ibler. Vor allem der Tatbestand der “Gutheißung” öffne potenziellem Missbrauch Tür und Tor.

“Der Versuch, sittlich verwerfbare aber nicht strafwürdige Äußerungen zu kriminalisieren, geht zu weit und ist unzulässig”, sagte er. (APA)

Na und, ist doch alles nicht so tragisch! Wird ja alles nicht so heiß gegessen wie gekocht! Jedenfalls möchte der “Standard” einen ebensolchen solchen Denkens setzen, indem er diesen Artikel nicht auf der Startseite der Textversion präsentiert, sondern in der Rubrik “Inland”.

Aber auch dort im Versteck wird alles listig so arrangiert, daß wir möglichst wenig Notiz  von der Sache nehmen und damit möglichst keinen spontanen Anstoß an ihr: Wichtiger soll uns jede läppische tagespolitische Querelei und Plapperei samt den üblichen Leermeldungen und Nullereignissen scheinen. Der Protest einer als seriös betrachteten und fachkompetenten Berufsgruppenorganisation wie der Österreichichen Rechtsanwaltskammer gegen die schrittweise Einführung eines totalitären Systems kommt erst an zwölfter Stelle von oben.

Das ist eben progressiv, das ist fortschrittlich, das ist der letzte Schrei mit ein paar Monaten bis Jahren Verspätung von den USA über Großbritannien nach Deutschland und zu uns in die erste westliche Kinderrepublik.

Kinderrepublik Österreich? – Das war ein lokalkoloriert antiautoritärer, pittoresk postrationaler Vorritt aufgrund eines folie-a-deux Kurzschlusses, ein präjakulatives Mißgeschick im Musterschülerspiel innerhalb der Kategorie international konzertierter Serienschildbürgerstreiche der von der Demokratie und der Realität abgekoppelten Politikokratie: das Wahlrecht mit 16.

So peinlich dämlich, so unverschämt opportunistisch gemeint und ein so glatt nach hinten losgegangener Schuß der Wichtel mit den koalierenden Parteibüchern, daß der Mantel des Schweigens darüber liegt. Als wär nichts geschehen. Als gäbe es das mehr oder weniger überall bei den politisch Korrigierten rundum ja auch oder stünde binnen Monaten auf dem Plan. Haben nicht deutsche Politiker gesagt, sie müssen sich das auch mal überlegen? Deswegen sind wir nicht die erste Bananenrepublik des Westens, nein! Mit aller Entschiedenheit nicht.

Schokobananen, das ist alles, was wir hier Bananaloges exportieren. Neben Mozartkugeln und Sachertorten. Wir sind Mozart, unlängst waren wir es ein ganzes Jahr. Das hinterläßt selbstverständlich Spuren. Aber dann müßte es Mozartkugelrepublik heißen, und das ist ein unhandlicher Begriff, der auch international kaum auszusprechen wäre. Die direkte englische Übersetzung wieder wäre obszön interpretierbar. “Chocolate Banana Republic” ginge um einiges leichter von der Zunge. Und hat auch was. Was Markenträchtiges. “Viennese Chocolate Cake” und … warum nicht “Chocolate Cake Republic”? Das ist auch cute und sweet, lovely fast, jedenfalls charming irgendwie. Nicht so unfreundlich.

Einmal, lang ist es her, haben sie schon Schüler im niederösterreichischen Landesparlament Abgeordnete spielen lassen: Das Ergebnis war, daß sie die Legalisierung von Cannabis beschlossen haben! Damals hätte man schon sehen können, daß die Jugend auf die Berechnungen der satt-irren Realsatiriker in ihrer grenzenlosen Präpotenz keine devote Rücksicht nehmen, sondern die Scheinheiligkeit und Scheinrationalität hinter Gesetzen und Ideologien in der unschuldigen Überzeugung, Demokratie ist ist als solche gemeint, bloßlegen.

Als es dann ernst wurde, haben sie die FPÖ gewählt. Bravo! – Jössas, derf ma des schreim? Oder ist es nicht strafbar, wenn einem die FPÖ beim Arsch lieber ist als die grüne SPÖVP beim Gesicht? Egal wie traurig es ist, weil es nicht die Aufgeklärtheit oder Abgeklärtheit ist, die einem lieber sein könnte, sondern die ein paar Grade geringere amoralische Abgefucktheit der süffisanten Arroganz. Und dann ist es hier auch unpassend, weil die FPÖ wahrscheinlich höchstens dagegen protestiert, daß der Entwurf für das “Terrorismuspräventionsgesetz” nicht radikal und drakonisch genug ist.

Zurück zum Thema und der fettgedruckten Beurteilung des sogenannten Terrorismuspräventionsgesetzes: Damit ist der Kern des Frevels benannt. Was braucht man noch und noch immer und immer wieder noch für eine fundamentale Opposition?

Formulierungen aus amerikanischen Blogs, in denen diese inakzeptable Entwicklung, dieser Zug, der nach so und so vielen Stationen logischerweise in den Bahnhof Hölle einfährt, benannt wird? Wie die Diagnose, daß der “Nanny State” inzwischen schon zum “Bully State” evolviert ist? Daß er “Mobbing” und Psychoterror und pädagogischen Terror , wie im Fall der den Eltern aufgezwungenen Indoktrination ihrer Kindergarten- und Schulkinder mit der psychopathogenen und anthropophoben Genderideologie per Gesetz und Verordnung dekretiert?

Einen Brechkrampf? Eine hysterische Spastik, daß man die Faust nicht mehr aufkriegt? Ein Tourette-Syndrom, das losfeuert jedesmal, wenn man die Zeitung liest oder Nachrichten hört oder Politiker im Fernsehen sieht?

Terrorprätention

119/ME (XXIV. GP)

Terrorismuspräventionsgesetz 2009

Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch zur Verhinderung von Terrorismus (Terrorismuspräventionsgesetz 2009) geändert wird

Das ist die Überschrift, nachzulesen sind der Entwurf und die bisher eingegangenen Stellungnahmen dazu auf dieser Seite des Parlaments. Jedenfalls wird der Anschein erweckt. Meine Stellungnahme z. B. ist nicht aufgelistet. Warum, weiß ich nicht. Inhaltlich geht dadurch nichts verloren, weil ich mich der der “Initiative Zivilgesellschaft” angeschlossen habe. Was aber verloren geht, ist der richtige Eindruck über die Zahl der nichtorganisierten Staatsbürger, die sich veranlaßt sehen, Stellung zu nehmen. – Wie ich gerade sehe, ist es höchstwahrscheinlich eine bloße Verzögerung der Auflistung. Das ist daraus zu schließen, daß meine einen Tag früher abgegebene Stellungnahme zum Verratsdatenspeicherungsgesetz heute doch aufscheint! (Zum Thema: Teil 1 und Teil 2 auf diesem Blog.)

“Die Presse” schreibt dazu heute:

Das Justizministerium möchte die Terrorismusbestimmungen verschärfen. „Sicherheitsbehörden haben zuletzt beobachtet, dass sich immer mehr junge österreichische Muslime in Terrorcamps in Afghanistan oder Pakistan instruieren lassen und dann nach Österreich zurückkehren“, erklärte das Ministerium am Samstag.

Derzeit ist das straffrei. Künftig drohen ein bis zehn Jahre Haft. Strafbar sind auch all jene, die via Medien „Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat geben“ oder eine solche Straftat „gutheißen“.

Im “Standard” heißt es seit gestern:

Mit einem “Terrorismuspräventionsgesetz” will Justizministerin Claudia Bandion-Ortner die Ausbildung in “Terrorcamps” unter Strafe stellen. Amnesty International, Tierschützer und Journalisten geht der Entwurf zu weit. Sie befürchten Repressalien, dass normaler ziviler Ungehorsam (wie etwa die Besetzung der Hainburger Au oder des Audimax) von den Behörden künftig als “Terrorismus” eingestuft und kriminalisiert werden könnte – ähnlich wie Polizei und Staatsanwaltschaft kürzlich Tierschützer unter Mafia-Verdacht gestellt und vor Gericht gebracht haben.

Die “Ausbildung für terroristische Zwecke” soll künftig mit Strafen zwischen einem und zehn Jahren Haft geahndet werden, die “Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat” via Medien mit bis zu zwei Jahren und die “Aufforderung zu terroristischen Straftaten” bzw. deren öffentliche “Gutheißung” ebenfalls mit bis zu zwei Jahren. Die Begutachtungsfrist für den Entwurf ist am Freitag abgelaufen.

Rätselhaft ist, warum “Der Standard” nicht darauf hinweist, daß der Österreichische Journalistenclub sich zu einem der neuen Paragraphen eindeutig ablehnend äußert:

Der ÖJC fordert daher die ersatzlose Streichung des Paragrafen 278f StGB, da er einerseits die Pressefreiheit drastisch einschränkt und andererseits keine Straftat und deren Vorbereitung oder aber auch die Verleitung dazu verhindern wird können.

Der abgelehnte Paragraph:

Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat
§ 278f. (1) Wer ein Medienwerk, das nach seinem Inhalt geeignet ist, als Anleitung zu einer terroristischen Straftat (§ 278c) zu dienen, oder solche Informationen im Internet anbietet oder einer anderen Person zugänglich macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen, wenn die Umstände der Verbreitung geeignet sind, zur Begehung einer terroristischen Straftat aufzureizen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer sich ein Medienwerk im Sinne des Abs. 1 oder solche Informationen aus dem Internet verschafft, um eine terroristische Straftat zu begehen.“

Die Begründung für die Ablehnung:

Aus der Sicht der Journalisten bringen aber die angedachten Gesetzesänderungen einige Probleme mit sich. Besonders der § 278f „Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat“ bringt eine dramatische Einengung der Berichtsmöglichkeit für Medienmitarbeiter und gleicht einer Zensurmaßnahme.

Diese Bestimmungen machen es Journalisten nahezu unmöglich, über Missstände zu berichten. Aufgabe des investigativen Journalismus ist aber die Aufdeckung von Missständen, wozu zum Beispiel auch die schlampige Handhabung von Sicherheitsmaßnahmen auf einem Flughafen gehört. Diese Aufdeckungen haben in der vergangenen Zeit dafür gesorgt, dass Schwachstellen aufgrund dieser Berichte dann tatsächlich verbessert wurden und in Folge dessen vielleicht sogar zur Verhinderung eines  terroristischen Anschlags beigetragen haben.
Für den ÖJC ist dieser Paragraf im Zusammenspiel mit dem SPG und der geplanten Verschärfung des Medienrechtes (siehe unsere Stellungnahme zu 82/ME) ein weiterer Versuch, die Arbeit des  Journalisten zu kriminalisieren. Journalistische Berichterstattung über gefährliche Missstände im Sicherheitswesen können mit den Tatverdacht des nicht sachlich definierbaren Begriffs „Aufreizung“ zu einer Verurteilung eines Journalisten führen.
Fachmedien, die sich mit dem Sicherheitsthemen beschäftigen ist somit die Existenzgrundlage entzogen, wenn nicht anhand konkreter Tatsachen über Schwachpunkte von Sicherheitseinrichtungen berichtet werden darf.

Wobei der “Artikel” in der “Presse” an sich ein Skandal ist. Da wird überhaupt nur Hofberichterstattung betrieben. Daß es weitläufig heftige Kritik am Entwurf des Justizministeriums gibt, erfährt der “Presse”-Leser nicht einmal. Angesichts dessen, welcher irrelevante Schmarren gleichzeitig ein Mehrfaches von Text zugeteilt kriegt, entsteht der Eindruck, es wäre der Redaktionsobrigkeit am liebsten gewesen, der Entwurf wäre überhaupt nicht zur Stellungnahme bereitgestellt sondern in einer Nacht- und Nebelmanier vollständig unbemerkt durch das Parlament geschleust worden. Um einen devoteren Eindruck auf die amerikanischen Freunde zu machen.

Aber auch der “Standard” tut sein Bestes, die Einführung der neuen Paragraphen mit dem Minimum an sogenannter zivilgesellschaftlicher (also nicht militärgesellschaftlicher?) Berichterstattung, das sich die Redaktion schuldig zu sein glaubt, zu bedenken. Auf dem Niveau des gepflegten “Widerstand”-Images ist es lächerlich, wie zudeckend konformistisch unter der entsprechenden Überschrift vorgegangen wird. Der Vergleich mit der Live-Party-Reportage zur herzig kindischen Audimax-Besetzung macht das deutlich: Man hätte dem “Standard” glauben können, die Uni brennt in der Wirklichkeit anstatt in der kitschigen nostalgischen Selbststilisierung “Revolutionär” von hektisch SMS schreibenden g’schaftlhuberischen Facebookusern, die den Unterschied zwischen Web und Welt nicht und den zwischen Worten und Taten schon gar nicht kennen wollen.

Das Terrorismusprätentionsgesetz macht Gedanken zu Straftaten.

Und Handlungen, mit denen man niemanden schädigt, zu Verbrechen.

Zur Erinnerung: Absichten sind Gedanken, Ideen, Vorstellungen. Die zu festen oder fixen werden können. Die zu Plänen reifen können. Und Pläne sind immer noch Gedanken. Die ausgeführt werden können. Die genausogut wieder aufgegeben werden können. Die man sich wieder aus dem Kopf schlagen kann. Die man in der Phantasie durchspielen kann, um sich als Held zu fühlen. Um sich zu entlasten. Um sich angesichts der Ungerechtigkeiten der Welt zu trösten. Die man konspirativ herumerzählen und damit Eindruck schinden kann. Die man in sein Tagebuch schreiben kann. Oder in eine Kurzgeschichte einbauen.

Zum Aufdenbodenkommen: Ein Terrorcamp in Pakistan ist ersteinmal ein Abenteuer, ein zeitgemäßes. Ein ultracooles, ein hypertoughes. Ein Mannbarkeitsritual, in dem man sich mit der Frage des Heldentums, des Märtyrertums, der Selbstaufopferung für eine heilige Sache, mit dem absoluten Einsatz für die Gerechtigkeit auseinandersetzt. Wie man es bei uns heute nirgendwo mehr kann. Weil bei uns heute kein Krieg ist und keine Revolution, und keine Fremdenlegion Rekrutierungsbüros unterhält.

Wer macht sich aller strafbar?

Macht sich einer strafbar, der schreibt, die Frau Bandion-Ortner mitsamt ihren Sektionschefs sollte man in den Irak abschieben, damit sie den Unterschied zwischen Gedanken und Worten einerseits und Handlungen andererseits kennenlernen, wenn täglich hundert oder mehr zerfetzte Leichen wegzuräumen sind, während man jedem zweiten der Verwandten der Opfer ansieht, daß er betet, die dahintersteckende Organisation soll bis zum letzten Mann ausgerottet werden und bis in die vierte Generation vom unschuldig vergossenen Blut verfolgt werden?

Was sagen die heroischen Präventivjuristen ihren irakischen oder afghanischen oder pakistanischen oder israelischen wie palästinensischen oder sonstigen Kollegen auf der Welt? Sperrt alle unter neunzig ins Gefängnis? Schließlich haben sie schon x-mal schreiend Rache geschworen und x-mal triumphierend gejellt, wenn es die Gegner erwischt hat? Sogar vor laufender Kamera?

Macht sich einer strafbar, der schreibt, Bush, Blair und Kollegen samt allen Abgeordneten, Senatoren und Lords, die zwei terroristische Kriege beschlossen und zigtausende und hunderttausende Tote, Verwundete, Verstümmelte und Verzweifelte und Verelendete auf dem Gewissen haben, gehören Nürnberger Prozesse gemacht? Es könnte ja einer lesen, der sich das auch schon gedacht hat und sich bestärkt fühlen und sich soweit hineinsteigern, daß er nach Pakistan fährt und schaut, ob er sich zum Selbstmordattentäter ausbilden lassen kann?

Wer hat sich schon aller strafbar gemacht?

Wären nicht alle obengenannte mitverantwortliche Entscheidungsträger an den amerikanisch-europäischen Terrorkriegen samt allen Journalisten und Kriegsberichterstattern unter den geplanten Paragraphen ins Gefängnis zu sperren? Und sämtliche beteiligte Ausbildner und Kommandanten und nicht befehlsverweigernde Soldaten dazu? Und die Manager und Angestellten und Arbeiter aller Zulieferbetriebe für die terroristische Kriegsmaschinerie?

Gesetzesentwurf

Damit man nicht ewig wegklicken muß, um das paranoide Machwerk gegen die Denk-, Rede- und Presse- und dazu Versammlungsfreiheit zu überblicken:

4. Nach dem § 278d werden folgende § 278e und 278f samt Überschriften eingefügt:

„Ausbildung für terroristische Zwecke
§ 278e. (1) Wer eine andere Person in der Herstellung oder im Gebrauch von Sprengstoffen, Feuer- oder sonstigen Waffen oder schädlichen oder gefährlichen Stoffen oder in anderen spezifischen Methoden oder Verfahren zum Zweck der Begehung einer terroristischen Straftat (§ 278c) unterweist, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen, wenn er weiß, dass die vermittelten Fähigkeiten für diesen Zweck eingesetzt werden sollen.
(2) Wer sich in der Herstellung oder im Gebrauch von Sprengstoffen, Feuer- oder sonstigen Waffen oder schädlichen oder gefährlichen Stoffen oder in anderen spezifischen Methoden oder Verfahren zum Zweck der Begehung einer terroristischen Straftat (§ 278c) mit dem Vorsatz unterweisen lässt, eine terroristische Straftat (§ 278c) unter Einsatz der erworbenen Fähigkeiten zu begehen, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Die Strafe darf jedoch nach Art und Maß nicht strenger sein, als sie das Gesetz für die beabsichtigte Tat androht.

5. Nach dem § 282 wird folgender § 282a samt Überschrift eingefügt:

„Aufforderung zu terroristischen Straftaten und Gutheißung terroristischer Straftaten
§ 282a. (1) Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich wird, zu einer terroristischen Straftat (§ 278c) auffordert, ist, wenn er nicht als an dieser Handlung Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer auf die im Abs. 1 bezeichnete Weise eine terroristische Straftat (§278c) in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer solchen Handlung aufzureizen.“
6. § 283 lautet:
„§ 283. (1) Wer öffentlich zu Gewalt oder Hass oder auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer sonstigen feindseligen Handlung gegen eine nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich eine der in Abs. 1 bezeichneten Gruppen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“

B. Dieser Artikel tritt mit XX. XXXX 2010 in Kraft.

ad B.: Letzteres kann man nur hoffen: Ab 20. 40. 2010 bin ich gerne bereit, nur mehr zu denken und zu sagen und zu tun, was mir das Gesetz erlaubt. (Auch wenn der Punkt nach XXXX fehlt. Das nehm ich als Tippfehler.)

Zum Verrat Vorratsdatenspeicherung, Teil 2

Hier ein Link zum Parlament, an dem sämtliche Stellungnahmen zur Verratsdatenspeicherung eingesehen werden können:

117/ME | 117/ME – Telekommunikationsgesetz 2003, Änderung

Empfehlenswert ist der heutige (14. 1. 2010) Artikel auf der Seite von ARGE DATEN.

Erheiternd der unbewußte Kommentar in der (von mir im Copy-and-paste-Vorgehen beim Zitieren in meiner Stellungnahme – ursprünglich blind – mitgetragenen) Stellungnahme der ARGE DATEN:

Es wird daher empfohlen diesem Entwurf generell die Zustimmung zu verweigern und in einem allfälligen Verfahren vor dem EuGH unter Hinweis auf die seit 1. Dezember 2009 geltenden EU-Grundrechtscharta, den Verflichtungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und der verfassungsgesetzlich garantierten Grund- und Freiheitsrechte auf eine Aufhebung der EG-Richtlinie 2006/24/EG hinzuarbeiten.

Zwei Kopfschüsse – Na und?

… a society living under the rule of gender rather than a society living under the rule of law

Zum Verrat Vorratsdatenspeicherung

Bei der AKVorrat.at kann man sich informieren, wie in Österreich der Überwachungsstaat praktisch verwirklicht werden soll. Warum auch nicht, schließlich verlangt es doch die EU! Und wer kein Terrorist ist oder werden will, dem kann es auch egal sein! Oder haben Sie was Einschlägiges oder Sonstiges zu verbergen? Nicht? Na, dann: Wo ist das Problem?

StellungnahmeAKVorrat_at.doc

Wer es nicht glaubt, soll einmal ein paar Bekannte darauf ansprechen. Auch Maturanten eignen sich ohne weiteres als Illustratoren der obigen Unbedarftheit. Akademiker ebenfalls. Die Obrigkeitshörigkeit und so gut wie vollständige politische Verantwortungslosigkeit ist so weit verbreitet, daß von der endgültigen, auch formalen Abschaffung der staatlichen Souveränität mittels der EU-Verfassung über die Überwachung sämtlicher Telefon- und Internetverbindungen bis zur Einführung chinesischer Verhältnisse alles Unsägliche, Unerhörte und Nichthinnehmbare mit ein paar Slogans und Talkshows als notwendig und harmlos durchgeht und durchgehen wird, sobald es Politikern der Regierungsparteien einfällt, es zu propagieren.

Was glauben die Leute denn, wie es soweit kommen konnte, in irgendeinem Damals, das einem heute pflichtschuldigst als Horror vorkommt? Es geht immer schleichend und es scheint immer jeder einzelne Schritt in den Totalitarismus vernünftig und unvermeidlich. Und wenn im Fernsehen keiner, hinter dem eine große Partei steht, sagt, das geht nicht, das darf nicht sein, unter keinen Umständen, dann geht es und Aus!

So, wie der Anschluß ging. Nur noch viel, viel einfacher und glatter.

Google will sich nicht länger der chinesischen Zensur beugen

Google will sich nicht länger der chinesischen Zensur beugen

So erfreulich es klingt, sind die Motive der Geschäftsleitung von Google offensichtlich nicht eine Besinnung auf den Wert von Freiheit der Rede und Presse sondern der Mangel an Geschäftserfolg und die Probleme mit den Hackern. Der vier Jahre lang bestehende Skandal, daß Google und andere Firmen ihre Suchergebnisse zensiert haben bzw. das  (jedenfalls die anderen) weiterhin tun, ist das Entscheidende.

Die Moral kommt nicht auf einmal vor dem Profit. Der Kapitalismus ist weiterhin so ekelhaft amoralisch und scheinheilig wie bisher. Das Prinzip, daß man nicht dem Profit und der Gerechtigkeit gleichzeitig dienen kann, behält weiterhin seine Gültigkeit. Und die große Verdrängung der fundamentalen moralischen Korruption einer Zivilisation, die sich der Logik des Kapitals ergibt, ruiniert die innere Natur weiterhin gleichzeitig mit der äußeren.

China könnte nichts Besseres passieren, als daß sich Google und andere große Unternehmen an der medialen und technischen Front aus zumindest vorgeblich demokratiepolitischen Gründen zurückziehen. Je früher der Konflikt zwischen Diktatur und Freiheitssehnsucht eskaliert, desto eher wird es mit dem verbrecherischen Regime vorbei sein. Jedenfalls fällt einem das in gutgläubigem Optimismus dazu ein. Mehr ist es nicht.

Boy-hating is in

Boy-hating is in

Fortschrittliches Österreich

Familie: Bandion-Ortner prüft gemeinsame Obsorge

Lustiges Österreich

Alpenländischer Genderwahn

Französinnen, die ihren Mann ankeifen, riskieren Gefängnis

Shouting at your wife may get you a criminal record in France

Zurecht ist die Überschrift in der Daily Mail nur auf Männer bezogen. Das Gesetz ist zur weiteren Etablierung der Diktatur des Feminariats gedacht, und die geschlechterneutrale Formulierung ist bedeutungslos für die Praxis der Anwendung. So wie sämtliche Gesetze bezüglich der als “Männergewalt” gemeinten “häuslichen Gewalt” und sämtliche Gesetze zur “Gleichbehandlung” oder “Gleichstellung” der Geschlechter unipolar gemeint sind und angewendet werden. Continue reading ‘Französinnen, die ihren Mann ankeifen, riskieren Gefängnis’

Das Recht auf Leben gilt auch in Spanien

derechoavivir.org


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