Aus der Süddeutschen Zeitung vom 25.9.2012 (via lawblog.de):
Das Bundesjustizministerium legt seinen mit Spannung erwarteten Entwurf für ein Gesetz über Beschneidungen vor. Demnach bleibt nach Informationen der “Süddeutschen Zeitung” die Beschneidung von männlichen Kindern Körperverletzung. Sie ist aber nicht rechtswidrig, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind.
Das Bundesjustizministerium hat das mit Spannung erwartete Gesetz zur “Beschneidung des männlichen Kindes” ausgearbeitet. Eine Beschneidung, die mit Einwilligung der Eltern und nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird, bleibt danach zwar eine Körperverletzung – ist aber nicht rechtswidrig und damit nicht strafbar. Zu den Regeln der Kunst gehöre im Einzelfall die gebotene und wirkungsvolle Schmerzbehandlung, so steht es im Eckpunktepapier des Ministeriums, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.
Ein kompromißloses Njet als Kommentar zu diesem Gesetzesentwurf! Wenn die Buben volljährig geworden sind, könnt’ ihr sie fragen, ob sie sich von gestern oder von heute verstehen möchten, davor ist Beschneidung ausnahmslos zu bestrafen.
Die jetzt von der Politik unterwürfig tolerierte süffisante Hybris der wüstenvölkischen Priesterschaft wagt kein Mainstream explizit als soche zu apostrophieren, so behilft sich die Süddeutsche mit dem Photo eines lächelnden Rabbis mit den Verstümmelungswerkzeugen in der Hand. Wem dabei die Galle nicht übergeht, dem ist nicht zu helfen. Schade, daß sie keinen muslimischen Bruder im Ungeist dazu zeigen, die Pressekonferenzen damals waren schon deutlicher, katholische und evangelische Pharisäer waren auch im Bild.
Aber mein Gott, es ist ja nur ein kleiner Hautfetzen, sollen die armen Politiker deswegen die nächste weltweite Runde von islamistischen Mobattacken provozieren? Samt solchen von orthodoxen Juden? Andererseits würde damit die Verbrüderung der feindlichen Religionen gefördert, man stelle sich vor, was für ein Fortschritt im Friedensprozeß, wenn israelische Juden und Araber gemeinsam die deutsche Botschaft verwüsten dürften, sogar müßten, um der gemeinsamen Ehre von Moses und Mohammed willen. Einen schöneren Versöhnungsdienst zu leisten, kann man sich als deutscher Schuldbürger doch gar nicht wünschen, noch dazu, wenn dabei ein paar deutsche Diplomaten ihr Leben hingeben müßten. Das wäre endlich einmal was Archaisches an Sühne, nicht das ewige blutleere Gerede, das sterile Geldzahlen und das betuliche Schuldbekennen. Die Jugendlichen fürs Heil Hitler-Schreien einzusperren ist zwar auch schon handfest aber leider unblutig. Auch die Erfindung des Sühnezauberwortes Islamophobie braucht was heißes, rotes, stoßweise Spritzendes zum gebührenden Nachdruck.
Allerdings, die Hauptsache ist, es fließt überhaupt Blut, Babyblut halt, aber das hat eben auch seine exquisiten heilig-süßen Reize. Man wird doch noch ein bißchen Altes Testament und Mittelalter perpetuieren dürfen, ein bißchen Blutverspritzen braucht dieser Gott, anders gibt er keine Ruhe.
Darüber hinaus, die ganze Aufregung ist heuchlerisch und sowieso nur plumpe Religionsphobie, schauen wir doch nach Amerika, da fitzeln die Ärzte den neugeborenen Buben routinemäßig die Vorhaut weg, aus hygienischen Gründen, nicht, und weil’s jedenfalls sauberer aussieht, ordentlicher und appetitlicher ganz einfach.
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Genderama verweist auf kritische Reaktionen zum Gesetzesentwurf: