Aus der Süddeutschen Zeitung vom 25.9.2012 (via lawblog.de):
Das Bundesjustizministerium legt seinen mit Spannung erwarteten Entwurf für ein Gesetz über Beschneidungen vor. Demnach bleibt nach Informationen der “Süddeutschen Zeitung” die Beschneidung von männlichen Kindern Körperverletzung. Sie ist aber nicht rechtswidrig, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind.
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